Aktuelle Informationen


DIE SITUATION

Das Wichtigste zuerst: Wir haben geöffnet!

Und wir sind
für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten da:
Mo.-Fr.  7-18 h
Sa.         9-12 h

Laut Punkt 5 der Allgemein
verfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a- G8000-2020/122-98), die seit Samstag, 0:00 Uhr in Bayern gilt, darf und soll der Betrieb in KFZ-Werkstätten weiterlaufen.
Ebenfalls ist die Ersatzteilversorgung wei
terhin sichergestellt, wir werden wie gewohnt mehrmals täglich von Ford mit benötigten Ersatzteilen beliefert.


WIE WIR DARAUF REAGIEREN


Um Ihnen unter den gegebenen Unständen den best
möglichen Service bieten zu können und gleichzeitig im Sinne von uns allen das Übertragungsrisiko des Coronavirus auf ein Minimum zu senken, haben wir eine Reihe von Maßnahmen und Prozessen eingeführt, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern möchten:
  • Alle Mitarbeiter halten die empfohlenen Hygieneregeln ein wie Husten & Nießen in Ellenbogen, ausreichend Abstand zu Kollegen, Pausen am Arbeitsplatz und nicht in Gruppen, Tragen von Handschuhen usw.
  • Die wichtigsten Teile im Innenraum Ihres Fahrzeuges wie Lenkrad, Schaltknauf und Fahrersitz werden mit Kunststofffolien geschützt. Die übrigen Teile wie Blinkerhebel, Türgriff und Zündschlüssel werden vor Rückgabe desinfiziert.
  • Im Servicebereich haben wir zwischen Mitarbeitern und Kunden Plexiglaswände angebracht.
  • Gespräche zwischen Serviceberatern und Kunden z.B. am Fahrzeug finden unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m statt.
  • Wir haben unseren kostenlosen Hol- und Bringdienst aufgestockt, NUTZEN SIE IHN! Rufen Sie uns an, ein Mitarbeiter holt das Fahrzeug bei Ihnen ab und bringt es nach erfolgtem Werkstattaufenthalt wieder zu Ihnen zurück!
Wenn Sie aus Sicherheitsgründen den persönlichen Kontakt zu unseren Mitarbeitern komplett vermeiden möchten, bieten wir Ihnen eine kontaktlose Fahrzeugabgabe über unseren Nachtannahme-Briefkasten an. Wie dies funktioniert erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt:

Fahrzeugabgabe über die Nachtannahme

Links neben der Einfahrt zu unserer Werkstatt befindet sich unser einbruchsicherer Nachtannahme-Safe.
In diesen können Sie Ihren
Fahrzeugschlüssel jederzeit einwerfen.
In einem braunen Kasten unter dem Einwurfschlitz befinden sich Umschläge, auf denen Sie uns Informationen zum Reparaturauftrag mitteilen können.

Kommunikation über den Ford-Videocheck

Falls wir an Ihrem Fahrzeug etwas Ungewohntes feststellen was Ihre Rücksprache oder eine genauere Erklärung erfordert, schicken wir Ihnen per E-Mail oder SMS einen Link auf ein Video.
Dieses Video können Sie
sich auf Ihrem Handy, Tablet oder PC sofort ansehen, sich selbst ein Bild von Ihrem Fahrzeug machen und dann mit uns in Kontakt treten.
Näheres zum Ford-
Videocheck erfahren Sie, wenn Sie auf diesen Link klicken: https://www.ford.de/service/reparatur-wartung/ford-video-check

Was ist mit bereits vereinbarten Terminen?

Falls wir von Ihnen nichts hören gehen wir davon aus, dass Sie Ihr Fahrzeug zu dem vereinbarten Termin bei uns reparieren lassen.
Zudem freuen wir uns über jeden
neuen Termin den Sie bei uns vereinbaren, denn auf diese Weise leisten Sie einen Beitrag dazu, dass wir unseren Betrieb aufrecht erhalten können.
Wenn Sie
möchten können Sie uns gerne kurz vor dem geplanten Werkstatttermin kontaktieren, um mit uns Details der Fahrzeugübergabe und Auftragsabwicklung zu klären.


Wie geht es weiter?

Über Änderungen an der jetzigen Vorgehensweise werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Weiterhin
können sie uns jederzeit eine Mail schreiben oder anrufen, unser Telefon ist rund um die Uhr besetzt.

G
emeinsam werden wir diese für alle harte Prüfung meistern.
Wir freuen uns, dass Sie uns trotz schwierig
ster Bedingungen die Treue halten und wissen dies zu schätzen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie
gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen!

Mit freundlichen Grüßen
Michael Thomas
Geschäftsleitung
Wir sind für mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig und handeln nicht als unabhängiger Darlehensvermittler.

Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.

*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.

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